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Gesellschaftsvertrag Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt |
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Bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG) sind bestimmte rechtliche und formale Anforderungen zu beachten. In diesem umfassenden Leitfaden finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung und Gestaltung eines solchen Vertrags.
1. Einleitung
In der Einleitung des Gesellschaftsvertrags sollten die grundlegenden Informationen über die Gesellschaft und ihre Gründungsmitglieder festgehalten werden. Hier sollten unter anderem der Name der Gesellschaft, der Sitz, das Gründungsdatum sowie die Namen und Adressen der Gesellschafter aufgeführt werden.
2. Unternehmensgegenstand
Im nächsten Abschnitt sollte der Unternehmensgegenstand der UG detailliert beschrieben werden. Hierbei handelt es sich um die Tätigkeit, mit der sich die Gesellschaft auf dem Markt betätigen möchte. Es ist wichtig, den Unternehmensgegenstand möglichst präzise zu formulieren, um eventuelle spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
3. Stammkapital
Die UG benötigt ein Stammkapital, das zur Gründung und Finanzierung des Unternehmens dient. Im Gesellschaftsvertrag sollten die Höhe des Stammkapitals sowie die Einlagenhöhe jedes Gesellschafters festgelegt werden. Es ist außerdem ratsam, Regelungen zur Erbringung und Rückzahlung von Einlagen aufzunehmen.
4. Geschäftsführung und Vertretung
Dieser Abschnitt des Vertrags regelt die Geschäftsführung und Vertretung der UG. Hierbei wird festgelegt, wer die Gesellschaft nach außen hin vertritt und welche Befugnisse die Geschäftsführung hat. Es ist wichtig, klare Regelungen bezüglich der Entscheidungsfindung, des Stimmrechts und der Haftung der Geschäftsführung aufzunehmen.
5. Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das höchste Organ der UG und trifft wichtige Entscheidungen für die Gesellschaft. Im Gesellschaftsvertrag sollten Regelungen zur Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung festgehalten werden. Außerdem ist es ratsam, Regelungen zur Stimmrechtsverteilung und -ausübung aufzunehmen.
6. Gewinnverteilung und Verlustübernahme
Die Gewinnverteilung und Verlustübernahme regelt, wie die erwirtschafteten Gewinne bzw. Verluste der UG auf die Gesellschafter aufgeteilt werden. Im Gesellschaftsvertrag sollten konkrete Regelungen zur Gewinnverteilung, beispielsweise basierend auf den geleisteten Einlagen, aufgenommen werden.
7. Haftung der Gesellschafter
Da es sich bei der UG um eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform handelt, sollten im Vertrag Regelungen zur Haftung der Gesellschafter aufgenommen werden. Es ist wichtig, klarzustellen, dass die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt ist und dass sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften.
8. Ein- und Austreten von Gesellschaftern
Der Gesellschaftsvertrag sollte auch Regelungen für den Ein- und Austritt von Gesellschaftern enthalten. Es sollten klare Bedingungen und Verfahren für den Erwerb oder Verkauf von Geschäftsanteilen sowie für den Austritt aus der Gesellschaft festgelegt werden.
9. Beendigung der Gesellschaft
Im Falle einer Beendigung der Gesellschaft sollten im Vertrag Regelungen zur Liquidation und Verteilung des verbleibenden Vermögens aufgenommen werden. Es empfiehlt sich, auch Regelungen für den Fall einer Insolvenz oder Auflösung der UG aufzunehmen.
10. Sonstige Bestimmungen
Im letzten Abschnitt des Gesellschaftsvertrags können sonstige Bestimmungen, beispielsweise zur Schiedsgerichtsbarkeit, zu Geheimhaltungsklauseln oder Wettbewerbsverboten, aufgenommen werden. Hier können individuelle Regelungen festgelegt werden, die den Bedürfnissen und Zielen der Gesellschaft angepasst sind.
Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen eine Orientierung bei der Erstellung und Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags für eine Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt bieten. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es sich hierbei lediglich um allgemeine Informationen handelt und im Einzelfall eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt empfohlen wird.
FAQ Gesellschaftsvertrag Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt
Frage 1: Was ist ein Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt?
Ein Gesellschaftsvertrag für eine Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (UG (haftungsbeschränkt)) ist ein rechtliches Dokument, das die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern einer UG (haftungsbeschränkt) regelt. Er legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Struktur und das Management der Gesellschaft fest.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) enthalten sein?
Ein Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) sollte folgende Elemente enthalten:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Stammkapital und Stammeinlagen der Gesellschafter
- Verteilung der Gewinne und Verluste
- Rechte und Pflichten der Gesellschafter
- Bestimmungen zur Geschäftsführung und Vertretung
- Einberufung und Abwicklung von Gesellschafterversammlungen
- Austritt und Ausschluss von Gesellschaftern
- Regelungen zur Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
Frage 3: Welche Haftungsbeschränkungen gelten für eine UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (haftungsbeschränkt) haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften also nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung ist auf das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) beschränkt.
Frage 4: Wie wird eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet?
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) erfordert die Errichtung eines Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals auf ein Konto der Gesellschaft und die Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Registergericht.
Frage 5: Wie hoch muss das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) sein?
Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) muss mindestens 1 Euro betragen. Es kann jedoch freiwillig auf bis zu 25.000 Euro erhöht werden.
Frage 6: Können sich auch natürliche Personen als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) beteiligen?
Ja, natürliche Personen können sich als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) beteiligen. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als Gesellschafter zugelassen zu werden.
Frage 7: Kann eine UG (haftungsbeschränkt) in eine andere Rechtsform umgewandelt werden?
Ja, eine UG (haftungsbeschränkt) kann in eine andere Rechtsform, wie beispielsweise eine GmbH, umgewandelt werden. Hierfür gelten jedoch spezifische rechtliche Voraussetzungen und Verfahren.
Frage 8: In welchem Register muss eine UG (haftungsbeschränkt) eingetragen werden?
Eine UG (haftungsbeschränkt) muss im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim zuständigen Registergericht.
Frage 9: Kann ein Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) geändert werden?
Ja, ein Gesellschaftsvertrag für eine UG (haftungsbeschränkt) kann durch eine Vereinbarung der Gesellschafter geändert werden. Die Änderungen müssen in einer notariell beurkundeten Form erfolgen.
Frage 10: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aus einer UG (haftungsbeschränkt) ausscheidet?
Wenn ein Gesellschafter aus einer UG (haftungsbeschränkt) ausscheidet, können die verbleibenden Gesellschafter die Anteile des ausscheidenden Gesellschafters erwerben oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Der Gesellschaftsvertrag regelt die genauen Bedingungen und Verfahren für den Austritt eines Gesellschafters.
Vorlage Gesellschaftsvertrag Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt
- Präambel
- Die Unterzeichnenden dieses Gesellschaftsvertrages (nachfolgend auch „Gesellschafter“ genannt) errichten hiermit eine Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt (nachfolgend auch „UG“ genannt) gemäß den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes.
- § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
-
- Die Gesellschaft führt die Firma [Name der UG] und hat ihren Sitz in [Ort].
- Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.
- § 2 Gegenstand des Unternehmens
- Der Gegenstand des Unternehmens umfasst [Beschreibung des Unternehmensgegenstandes].
- § 3 Stammkapital
-
- Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt [Betrag in Euro].
- Es ist in [Anzahl der Geschäftsanteile] Geschäftsanteile zu je [Betrag in Euro] eingeteilt.
- § 4 Einbringung der Geschäftsanteile
- Die Geschäftsanteile werden gemäß den Einbringungsverträgen der Gesellschafter in das Vermögen der Gesellschaft eingebracht.
- § 5 Geschäftsführung und Vertretung
-
- Die Gesellschaft wird durch [Anzahl der Geschäftsführer] Geschäftsführer vertreten.
- Die Geschäftsführer handeln gemeinschaftlich und sind zur Einzelvertretung berechtigt.
- Die Geschäftsführer werden von den Gesellschaftern bestellt und abberufen.
- § 6 Gewinnverteilung und Verlustabführung
- Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile der Gesellschafter verteilt.
- § 7 Ausschüttung und Entnahmerecht
-
- Die Gesellschafter haben das Recht auf Ausschüttungen in Höhe der erzielten Gewinne.
- Entnahmen der Geschäftsführer bedürfen der Zustimmung aller Gesellschafter.
- § 8 Beschlussfassung der Gesellschafter
-
- Die Gesellschafterversammlung hat Beschlüsse mit [Anzahl] Stimmenmehrheit zu fassen.
- Jeder Geschäftsanteil gewährt dem Inhaber eine Stimme.
- § 9 Einberufung der Gesellschafterversammlung
- Die Gesellschafterversammlung wird vom Geschäftsführer schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
- § 10 Beendigung der Gesellschaft
-
- Die Gesellschaft endet mit Zeitablauf, bei Eintragung der Auflösung oder durch die Entscheidung der Gesellschafterversammlung.
- Die Liquidation erfolgt durch die Geschäftsführer.
Anhang:
- Einbringungsvertrag des Gesellschafters [Name]
- Einbringungsvertrag des Gesellschafters [Name]
- Einbringungsvertrag des Gesellschafters [Name]
Dieser Gesellschaftsvertrag wurde in [Ort] am [Datum] in [Anzahl der Ausfertigungen] Ausfertigungen erstellt, von den Gesellschaftern unterschrieben.
Ort, Datum:
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