Muster und Vorlage für Mieterselbstauskunft zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage Mieterselbstauskunft
- Name: _____________________________________
- Geburtsdatum: ______________________________
- Telefonnummer: _____________________________
- E-Mail-Adresse: _____________________________
- Staatsangehörigkeit: _________________________
- Ausweisart und -nummer: _____________________
- Deutschland:
- Andere:
- Ledig:
- Verheiratet:
- Geschieden:
- Verwitwet:
- Adresse: ___________________________________
- Wohndauer: ________________________________
- Wohnfläche: _______________________________
- Anzahl der Zimmer: _________________________
- Warmmiete: _______________________________
- Berufliche Tätigkeit: ______________________
- Arbeitgeber: ______________________________
- Beschäftigt seit: ___________________________
- Nettoeinkommen: ___________________________
- Nebeneinkünfte: ___________________________
- Name: _____________________________________
- Geburtsdatum: ______________________________
- Verwandtschaftsverhältnis: __________________
- Einkommensverhältnisse: _____________________
- Haustierart und Anzahl: _____________________
- Haustierhaltung erlaubt: Ja Nein
- Grund des Auszugs: _________________________
- Ausgeübte Hobbys: ________________________
- Gesetzliche Titel oder Vollstreckungen: _______
- Bisherige Mietverträge gekündigt: Ja Nein
Hiermit willige ich ein, dass meine Daten zur Bearbeitung der Mieterselbstauskunft verwendet werden dürfen.
Hinweis:
Diese Mieterselbstauskunft dient lediglich der allgemeinen Information und Orientierung. Sie stellt keine rechtliche Beratung dar und ist keine verbindliche Rechtsgrundlage. Es wird empfohlen, vor Abschluss eines Mietvertrags rechtlichen Rat einzuholen.
Muster und Vorlage für Mieterselbstauskunft zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Mieterselbstauskunft |
PDF – WORD Format |
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FAQ Mieterselbstauskunft
Frage 1: Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Schriftstück, das potenzielle Mieter ausfüllen müssen, wenn sie sich für eine Mietwohnung bewerben. Es dient dem Vermieter als Informationsquelle über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Mieters.
Frage 2: Welche Informationen werden in einer Mieterselbstauskunft abgefragt?
In einer Mieterselbstauskunft werden verschiedene persönliche Daten abgefragt, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Beruf. Zudem werden auch Fragen zu Einkommen, Vermögen, Vormietverhältnissen und eventuellen negativen Schufa-Einträgen gestellt.
Frage 3: Ist die Mieterselbstauskunft rechtlich verbindlich?
Die Mieterselbstauskunft hat keine rechtliche Bindungswirkung. Sie dient jedoch als Grundlage für den Vermieter, um eine Mietentscheidung zu treffen und eventuell weitere Nachweise einzufordern.
Frage 4: Muss ich alle Fragen in der Mieterselbstauskunft beantworten?
Grundsätzlich sollten alle Fragen in der Mieterselbstauskunft wahrheitsgemäß beantwortet werden, um Missverständnisse oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dennoch besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Beantwortung jeder einzelnen Frage.
Frage 5: Kann der Vermieter die Angaben in der Mieterselbstauskunft überprüfen?
Ja, der Vermieter hat das Recht, die in der Mieterselbstauskunft gemachten Angaben zu überprüfen. Dies kann durch eine Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise oder eine Kontaktaufnahme zu früheren Vermietern geschehen.
Frage 6: Wie lange sind die Angaben in der Mieterselbstauskunft gültig?
Die Gültigkeitsdauer der Angaben in der Mieterselbstauskunft ist nicht gesetzlich festgelegt. In der Regel werden diese jedoch für einen Zeitraum von sechs Monaten als gültig angesehen.
Frage 7: Können Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?
Ja, Vermieter haben das Recht, von potenziellen Mietern eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Dies dient dazu, die Bonität des Mieters zu überprüfen und mögliche finanzielle Risiken zu minimieren.
Frage 8: Welche Nachweise muss ich meiner Mieterselbstauskunft beifügen?
Je nach Vermieter können verschiedene Nachweise angefordert werden, um die Angaben in der Mieterselbstauskunft zu überprüfen. Dies können beispielsweise Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Arbeitsverträge oder Mietbescheinigungen sein.
Frage 9: Kann der Vermieter meine Mieterselbstauskunft ablehnen?
Ja, der Vermieter kann die Mieterselbstauskunft aus verschiedenen Gründen ablehnen, wie beispielsweise bei negativen Schufa-Einträgen, unzureichender Bonität oder fehlenden Nachweisen. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, seine Entscheidung dem potenziellen Mieter mitzuteilen.
Frage 10: Kann ich meine Mieterselbstauskunft zurückziehen?
Ja, potenzielle Mieter haben das Recht, ihre Mieterselbstauskunft vor Vertragsabschluss zurückzuziehen. Dies sollte jedoch umgehend und schriftlich dem Vermieter mitgeteilt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.