Vorlage und Muster für Kündigung durch den Arbeitnehmer zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage Kündigung durch den Arbeitnehmer
Kündigungsschreiben
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Datum: [Datum einfügen] [Name des Arbeitgebers] [Arbeitgeberadresse] [Arbeitgeberstadt]
Betreff: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristgerecht und ordentlich gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum [Datum der Kündigung].
Für den Fall, dass meine Kündigung nicht fristgerecht erfolgte, bitte ich Sie, diese als außerordentliche Kündigung anzuerkennen.
Ich bedanke mich für die Möglichkeiten, die mir während meiner Beschäftigung bei Ihnen gegeben wurden. Ich habe wichtige Erfahrungen sammeln und mich persönlich weiterentwickeln können.
Ich bitte Sie um die Übergabe aller mir zustehenden Arbeitspapiere, Zeugnisse und sonstigen Unterlagen, auf die ich gemäß meinem Arbeitsvertrag Anspruch habe.
Zahlungsansprüche:
Bitte überweisen Sie mir meinen letzten Gehaltsanspruch, meinen anteiligen Urlaubsanspruch sowie gegebenenfalls offene Überstunden innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen auf mein unten angegebenes Konto:
[Bankname] [IBAN] [BIC]Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name] [Ihre Unterschrift] „` Bitte beachten Sie, dass dies nur eine Beispielvorlage ist und immer an Ihre spezifischen Anforderungen und Umstände angepasst werden sollte.
Vorlage und Muster für Kündigung durch den Arbeitnehmer zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Kündigung durch den Arbeitnehmer |
PDF – WORD Format |
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.76 |
Ergebnisse – 296 |
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer ist ein häufiges Thema in der rechtlichen Praxis. In diesem FAQ sollen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kündigung durch den Arbeitnehmer beantwortet werden.
1. Wie schreibt man eine Kündigung als Arbeitnehmer?
Um eine Kündigung als Arbeitnehmer rechtsgültig zu formulieren, sollten bestimmte Elemente in dem Kündigungsschreiben enthalten sein. Dazu gehören:
- Angabe des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Datum der Kündigung
- Formulierung des Kündigungswunsches
- Begründung der Kündigung (optional)
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
Es ist wichtig, dass das Kündigungsschreiben schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben wird.
2. Welche Fristen gelten bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten gesetzliche Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag festgelegt sein können. Wenn keine spezifische Regelung vorhanden ist, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
3. Kann der Arbeitnehmer außerordentlich kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann auch außerordentlich kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel eine schwere Vertragsverletzung des Arbeitgebers oder eine unzumutbare Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein. Es ist ratsam, vor einer außerordentlichen Kündigung juristischen Rat einzuholen, um mögliche Risiken abzuschätzen.
4. Gibt es besondere Formalitäten bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Grundsätzlich bedarf die Kündigung als Arbeitnehmer keiner besonderen Formalitäten. Allerdings sollte das Kündigungsschreiben schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden. Es empfiehlt sich zudem, das Kündigungsschreiben per Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
5. Was passiert nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer endet das Arbeitsverhältnis zu dem im Kündigungsschreiben angegebenen Termin. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu verfassen und dem Arbeitnehmer zukommen zu lassen.
6. Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitnehmer nach der Kündigung?
Nach der Kündigung hat der Arbeitnehmer unter anderem das Recht, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterhin seine vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen zu erbringen. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten oder Mehrarbeit zu verrichten. Er hat zudem das Recht auf eine angemessene Freistellung für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
7. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nicht. Unter bestimmten Umständen kann jedoch ein Anspruch auf eine Abfindung bestehen, zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Es ist ratsam, in solchen Fällen juristischen Rat einzuholen.
8. Kann der Arbeitnehmer die Kündigung widerrufen?
Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht widerrufen werden, es sei denn, der Arbeitgeber stimmt dem Widerruf zu. Es ist daher wichtig, die Entscheidung zur Kündigung sorgfältig zu treffen und mögliche rechtliche Folgen abzuwägen, bevor die Kündigung ausgesprochen wird.
9. Kann der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigungsschutzklage weiterhin arbeiten?
Ja, der Arbeitnehmer kann nach erfolgter Kündigungsschutzklage in der Regel weiterhin arbeiten, bis über die Klage entschieden wurde. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Freistellung erteilt. Über eine mögliche Freistellung entscheidet der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen.
10. Welche rechtlichen Schritte kann der Arbeitnehmer nach einer Kündigung einleiten?
Nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer kann der Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Schritte einleiten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Dazu gehören unter anderem:
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Geltendmachung von Ansprüchen auf ausstehenden Lohn oder Urlaub
- Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung durch einen Rechtsanwalt
Es ist ratsam, in solchen Fällen juristischen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu kennen und zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass diese FAQ nur allgemeine Informationen bieten und keine Rechtsberatung darstellen. Im Einzelfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.