Vorlage und Muster für Kündigung der Mietbürgschaft zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage Kündigung der Mietbürgschaft
Sehr geehrter Vermieter,
hiermit kündige ich die bestehende Mietbürgschaft für die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] fristgerecht zum [Datum] gemäß den vereinbarten Konditionen. Die Kündigung erfolgt in Absprache mit meinem Vermieter und dem Mieter, für den ich die Bürgschaft geleistet habe.
Ich möchte Sie bitten, die Kündigung der Mietbürgschaft schriftlich zu bestätigen und die Bürgschaftsurkunde entsprechend zu kennzeichnen. Des Weiteren bitte ich um Rückzahlung des bei Ihnen hinterlegten Bürgschaftsbetrags in Höhe von [Betrag in Euro].
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Bankkonto:
- Bank:
- [Name der Bank]
- Kontoinhaber:
- [Ihr Name]
- Kontonummer:
- [Kontonummer]
- Bankleitzahl:
- [BLZ]
- IBAN:
- [IBAN]
- BIC:
- [BIC]
Bitte teilen Sie mir umgehend mit, sobald die Rückzahlung erfolgt ist. Sollte es zu Verzögerungen kommen, bitte ich um eine entsprechende Begründung.
Ich bedanke mich für Ihre prompte Bearbeitung und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Muster und Vorlage für Kündigung der Mietbürgschaft zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Kündigung der Mietbürgschaft |
PDF – WORD Format |
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FAQ Kündigung der Mietbürgschaft
Frage 1: Wie kann ich meine Mietbürgschaft kündigen?
Antwort: Die Kündigung einer Mietbürgschaft erfolgt in der Regel schriftlich. Sie können einen formlosen Brief verfassen, in dem Sie die Kündigung erklären und das Datum angeben, ab dem Sie von der Bürgschaft entbunden werden möchten.
Frage 2: Gibt es eine Frist zur Kündigung der Mietbürgschaft?
Antwort: In den meisten Fällen gibt es keine in Stein gemeißelte Frist zur Kündigung der Mietbürgschaft. Es ist jedoch ratsam, die Kündigung so früh wie möglich zu beantragen, damit der Vermieter ausreichend Zeit hat, einen Ersatz für die Bürgschaft zu finden.
Frage 3: Muss ich meine Gründe für die Kündigung angeben?
Antwort: In der Regel sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Gründe für die Kündigung der Mietbürgschaft anzugeben. Es ist jedoch höflich und empfehlenswert, dem Vermieter mitzuteilen, warum Sie die Bürgschaft beenden möchten.
Frage 4: Wer erhält eine Kopie der Kündigung?
Antwort: Sie sollten eine Kopie der Kündigung sowohl an den Vermieter als auch an die Bank oder das Kreditinstitut senden, bei dem die Mietbürgschaft hinterlegt ist. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass alle relevanten Parteien über die Kündigung informiert sind.
Frage 5: Gibt es eine Möglichkeit, die Mietbürgschaft vorzeitig zu kündigen?
Antwort: Ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Mietbürgschaft vorzeitig zu kündigen. Dies kann jedoch von den Bedingungen der Bürgschaft abhängen und erfordert möglicherweise die Zustimmung des Vermieters.
Frage 6: Was passiert nach der Kündigung der Mietbürgschaft mit meinem Geld?
Antwort: Nach der Kündigung wird das Geld, das als Sicherheit für die Mietbürgschaft hinterlegt war, in der Regel zurückerstattet. Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis die Bank oder das Kreditinstitut den Betrag freigibt.
Frage 7: Kann der Vermieter die Kündigung der Mietbürgschaft ablehnen?
Antwort: Der Vermieter kann die Kündigung der Mietbürgschaft ablehnen, wenn er einen berechtigten Grund hat, dies zu tun. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie noch Mietschulden haben oder andere Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt haben.
Frage 8: Was sollte ich tun, wenn der Vermieter die Kündigung ablehnt?
Antwort: Wenn der Vermieter die Kündigung der Mietbürgschaft ablehnt, sollten Sie versuchen, eine Einigung zu erzielen. Sie könnten einen Vermittler einschalten oder sich an einen Rechtsanwalt wenden, um Ihre Rechte zu schützen.
Frage 9: Kann ich die Kündigung der Mietbürgschaft rückgängig machen?
Antwort: Ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Kündigung der Mietbürgschaft rückgängig zu machen. Sie sollten sich jedoch mit dem Vermieter und der Bank in Verbindung setzen, um zu klären, ob dies möglich ist und welche Schritte hierfür notwendig sind.
Frage 10: Welche Konsequenzen hat die Kündigung der Mietbürgschaft?
Antwort: Die Kündigung der Mietbürgschaft befreit Sie von der Verpflichtung, weiterhin als Bürge für den Mieter zu fungieren. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr für eventuelle Mietschulden oder Schäden haften, die während der Mietzeit entstehen.