Öffnen – Unterrichtung Betriebsübergang

Muster und Vorlage für Unterrichtung Betriebsübergang zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Unterrichtung Betriebsübergang

  1. Allgemeine Informationen

    Im Folgenden finden Sie eine Vorlage zur Unterrichtung der Arbeitnehmer über einen anstehenden Betriebsübergang gemäß § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    Bitte beachten Sie, dass diese Vorlage lediglich als Orientierungshilfe dient und entsprechend den individuellen Umständen und rechtlichen Anforderungen angepasst werden muss.


  2. Unterrichtungsschreiben

    Unterrichtung über den bevorstehenden Betriebsübergang

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten Sie darüber informieren, dass es zu einem Betriebsübergang innerhalb unseres Unternehmens kommen wird.

    Gemäß § 613a BGB haben wir die Pflicht, Sie frühzeitig über diese geplante Veränderung zu unterrichten. Hiermit kommen wir dieser Verpflichtung nach und möchten Ihnen alle notwendigen Informationen zukommen lassen.


    1. Hintergrund

    Der Betriebsübergang erfolgt aufgrund einer geplanten Übernahme beziehungsweise Veräußerung eines Teilbereichs unseres Unternehmens durch ein anderes Unternehmen. Dieser Übergang betrifft [hier den relevante(n) Geschäftsbereich(e) oder Standort(e) angeben].


    2. Rechtlicher Rahmen

    Gemäß § 613a Absatz 1 BGB werden Ihre bestehenden Arbeitsverhältnisse im Zuge des Betriebsübergangs automatisch auf das übernehmende Unternehmen übertragen. Es handelt sich dabei um einen gesetzlich geregelten Vorgang, der Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer weitgehend schützt.


    3. Konsequenzen für die Arbeitnehmer

    Durch den Betriebsübergang ändert sich Ihr Arbeitgeber, jedoch bleiben Ihre bestehenden Arbeitsverträge und deren Konditionen uneingeschränkt gültig. Insbesondere bleiben Ihre bisherigen Rechte, wie Grundgehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Betriebszugehörigkeit, unverändert.

    Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass auch Ihre Ansprüche aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen kollektiven Regelungen Bestand haben. Das übernehmende Unternehmen ist verpflichtet, diese Regelungen fortzuführen.


    4. Weitergabe von Daten

    Im Zuge des Betriebsübergangs kann es erforderlich sein, bestimmte Mitarbeiterdaten an das übernehmende Unternehmen weiterzugeben. Dies geschieht ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und des nahtlosen Übergangs der Arbeitsverhältnisse. Bitte beachten Sie, dass dabei sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.


    5. Zeitplan

    Der Betriebsübergang ist voraussichtlich zum [Datum] geplant. In den kommenden Wochen werden weitere Informationen zur genauen Umsetzung und den damit verbundenen Schritten folgen. Sie werden rechtzeitig über alle relevanten Entwicklungen informiert werden.


    6. Ansprechpartner

    Sollten Sie Fragen oder Bedenken zum Betriebsübergang haben, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

    • [Name, Position, Kontaktdaten]
    • [Name, Position, Kontaktdaten]

 

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Unterrichtung Betriebsübergang
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FAQ Unterrichtung Betriebsübergang

Frage 1: Was ist ein Betriebsübergang?

Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Unternehmensteil (Betrieb) von einem Rechtsträger (Veräußerer) auf einen anderen Rechtsträger (Erwerber) übertragen wird. Dies kann durch Verkauf, Fusion, Umstrukturierung oder andere Formen der Geschäftsübertragung geschehen. Der Betrieb behält dabei im Wesentlichen seine Identität und die Arbeitsverhältnisse werden auf den Erwerber übertragen.

Frage 2: Welche rechtlichen Regelungen gelten für den Betriebsübergang?

Der Betriebsübergang ist gesetzlich im § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Deutschland geregelt. Diese Regelungen schützen die Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang.

Frage 3: Welche Informationen müssen den Arbeitnehmern im Rahmen eines Betriebsübergangs mitgeteilt werden?

Der Veräußerer ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über den geplanten Betriebsübergang zu unterrichten und bestimmte Informationen bereitzustellen, wie zum Beispiel den Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs sowie die Maßnahmen, die der Veräußerer und der Erwerber in Bezug auf die Arbeitnehmer vorsehen. Diese Informationen müssen den Arbeitnehmern schriftlich mitgeteilt werden.

Frage 4: Gibt es eine bestimmte Frist für die Unterrichtung der Arbeitnehmer?

Ja, die Unterrichtung der Arbeitnehmer muss rechtzeitig erfolgen. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, es wird jedoch empfohlen, die Arbeitnehmer so früh wie möglich zu informieren, um ihnen eine angemessene Vorbereitungszeit zu geben.

Frage 5: Kann ein Arbeitnehmer den Betriebsübergang ablehnen?

Nein, ein Arbeitnehmer kann den Betriebsübergang grundsätzlich nicht ablehnen. Das Arbeitsverhältnis geht automatisch auf den Erwerber über. Der Arbeitnehmer behält seine bestehenden Arbeitsbedingungen und Rechte, es sei denn, es wurden im Rahmen des Betriebsübergangs Veränderungen vereinbart.

Frage 6: Was passiert mit den Arbeitsverträgen der betroffenen Arbeitnehmer?

Die Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer werden im Zuge des Betriebsübergangs automatisch auf den Erwerber übertragen. Der Erwerber tritt in die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus den bestehenden Arbeitsverträgen ein. Der Arbeitnehmer behält seine bisherigen Arbeitsbedingungen und Rechte.

Frage 7: Welche Auswirkungen hat der Betriebsübergang auf die Arbeitnehmerrechte?

Der Betriebsübergang hat grundsätzlich keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmerrechte. Die Arbeitnehmer behalten ihre bisherigen Rechte, wie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Lohn, Urlaub und Sozialleistungen. Sie werden weiterhin durch die bestehenden Arbeitsverträge und durch gesetzliche Schutzbestimmungen geschützt.

Frage 8: Gibt es besondere Kündigungsschutzregelungen im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang?

Ja, im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang gelten besondere Kündigungsschutzregelungen. Der Erwerber kann die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Arbeitnehmer nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs kündigen. Es gelten strenge Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung, die mit dem Betriebsübergang zusammenhängen.

Frage 9: Kann der Erwerber die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer ändern?

Der Erwerber kann die Arbeitsbedingungen der betroffenen Arbeitnehmer im Rahmen des Betriebsübergangs nicht einseitig ändern. Jegliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer. Es wird empfohlen, Änderungen der Arbeitsbedingungen in Verhandlungen mit den Arbeitnehmern zu vereinbaren.

Frage 10: Was sollten Arbeitnehmer tun, wenn sie Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang haben?

Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang sollten offene Fragen oder Bedenken mit ihren Arbeitgebern besprechen. Es ist wichtig, dass alle Informationen klar kommuniziert werden und dass die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden. Bei Bedarf können sich Arbeitnehmer auch an eine Gewerkschaft oder an einen Rechtsanwalt wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten.