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Kurzarbeitsklausel |
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Leitfaden zur Erstellung und Gestaltung einer Kurzarbeitsklausel
Die Kurzarbeitsklausel ist eine wichtige Bestimmung, die in Arbeitsverträgen enthalten sein kann. Sie regelt die Möglichkeit für Arbeitgeber, Mitarbeiter vorübergehend in Kurzarbeit zu versetzen, um wirtschaftliche Herausforderungen oder besondere Umstände zu bewältigen. In diesem Leitfaden werden wichtige Punkte zur Erstellung und Gestaltung einer Kurzarbeitsklausel erläutert.
1. Absichtserklärung
Die Kurzarbeitsklausel sollte eine ausdrückliche Absichtserklärung des Arbeitgebers enthalten, von der Kurzarbeiterregelung Gebrauch zu machen, wenn bestimmte Voraussetzungen eintreten.
2. Definitionen
Es ist ratsam, relevante Begriffe in der Kurzarbeitsklausel zu definieren. Dazu gehören beispielsweise „Kurzarbeit“, „betriebliche Gründe“ oder „wirtschaftliche Schwierigkeiten“. Die Definitionen tragen zur Klarheit und Verständlichkeit der Klausel bei.
3. Voraussetzungen
Es ist wichtig, die Voraussetzungen festzulegen, die erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen kann. Zu den üblichen Voraussetzungen gehören beispielsweise ein erheblicher Arbeitsausfall, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder behördliche Anordnungen.
4. Verhandlungen und Mitbestimmung
Es empfiehlt sich, Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung oder des Betriebsrats bei der Einführung von Kurzarbeit aufzunehmen. Hier können auch Verhandlungsverfahren oder Konsultationspflichten festgelegt werden.
5. Anzeigepflicht und Informationsweitergabe
Die Kurzarbeitsklausel sollte eine klare Verpflichtung des Arbeitgebers enthalten, die Mitarbeiter über die geplante Kurzarbeit rechtzeitig zu informieren. Hierbei sollte auch festgelegt werden, wie die Informationen übermittelt werden (schriftlich, elektronisch usw.).
6. Dauer der Kurzarbeit
Es ist wichtig, die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit festzulegen, sofern dies zum Zeitpunkt der Vertragserstellung bekannt ist. Alternativ kann eine Regelung aufgenommen werden, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, die Dauer der Kurzarbeit nachträglich anzupassen.
7. Arbeitszeitreduktion und Arbeitsentgelt
Die Kurzarbeitsklausel sollte auch Regelungen zur Reduzierung der Arbeitszeit und zur Anpassung des Arbeitsentgelts während der Kurzarbeit enthalten. Hierbei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Vorgaben und tarifvertraglichen Regelungen eingehalten werden.
8. Sozialversicherungsbeiträge
Es könnte sinnvoll sein, festzulegen, wie mit den Sozialversicherungsbeiträgen während der Kurzarbeit verfahren wird. Zum Beispiel könnte vereinbart werden, dass der Arbeitgeber die Beiträge alleine trägt oder dass Arbeitnehmer einen Teil der Beiträge selbst übernehmen.
9. Beendigung der Kurzarbeit
Es sollte klargestellt werden, unter welchen Bedingungen und wie die Kurzarbeit beendet wird. Beispielsweise könnte festgelegt werden, dass die Kurzarbeit automatisch endet, wenn die Arbeitsbedingungen wieder normalisiert sind.
10. Salvatorische Klausel
Es empfiehlt sich, eine salvatorische Klausel einzufügen, um sicherzustellen, dass eine etwaige Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit der Kurzarbeitsklausel nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt.
Wichtig: Dieser Leitfaden stellt nur allgemeine Informationen dar und sollte nicht als rechtliche Beratung betrachtet werden. Bei der Erstellung oder Überarbeitung von Rechtsdokumenten ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die individuellen Umstände und spezifischen rechtlichen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden.
FAQ Kurzarbeitsklausel
Frage 1: Was ist eine Kurzarbeitsklausel?
Die Kurzarbeitsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die es ermöglicht, die Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren und die Zahlung von Kurzarbeitergeld zu beantragen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überbrücken.
Frage 2: Welche Elemente sind in einer Kurzarbeitsklausel enthalten?
Die Kurzarbeitsklausel sollte die folgenden Elemente enthalten:
- Erklärung des Zwecks der Klausel
- Verfahren zur Einführung von Kurzarbeit
- Regelungen zur Arbeitszeitreduktion
- Bestimmungen zur Lohnzahlung während der Kurzarbeit
- Hinweise zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
- Vorbehalt zur einseitigen Änderung der Klausel durch den Arbeitgeber
- Laufzeit und Kündigungsbedingungen der Klausel
Frage 3: Können Arbeitgeber eine Kurzarbeitsklausel einseitig einführen?
Nein, eine Kurzarbeitsklausel muss immer in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Eine einseitige Einführung durch den Arbeitgeber wäre nicht rechtsgültig.
Frage 4: Wie wird die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem entgangenen Nettoentgelt und beträgt in der Regel 60% (für Arbeitnehmer ohne Kinder) oder 67% (für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind) des entfallenen Nettolohns.
Frage 5: Kann der Arbeitgeber die Kurzarbeitsklausel einseitig ändern?
Ja, der Arbeitgeber kann die Kurzarbeitsklausel einseitig ändern, sofern ein entsprechender Vorbehalt in der Klausel vereinbart wurde und die Änderung zumutbar ist. Der Arbeitnehmer muss über die Änderungen rechtzeitig informiert werden.
Frage 6: Welche Vorkehrungen müssen Arbeitgeber treffen, um Kurzarbeit einzuführen?
Arbeitgeber müssen zuerst mit dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmervertretern verhandeln und eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Anschließend müssen sie einen Antrag auf Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Frage 7: Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf den Kündigungsschutz?
Kurzarbeit kann den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer beeinflussen. Während der Kurzarbeit gelten besondere Regelungen, die betriebsbedingte Kündigungen erschweren. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Frage 8: Kann Kurzarbeit auch in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden?
Ja, eine Kurzarbeitsklausel kann auch direkt in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Dadurch wird sie rechtlich bindend und gilt automatisch für den betroffenen Arbeitnehmer.
Frage 9: Wie lange kann Kurzarbeit dauern?
Die Dauer der Kurzarbeit ist abhängig von den wirtschaftlichen Umständen und kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Die genaue Dauer wird in der Kurzarbeitsklausel festgelegt.
Frage 10: Können Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt werden?
Ja, Arbeitnehmer können während der Kurzarbeit grundsätzlich gekündigt werden. Allerdings gelten auch hier die besonderen Regelungen zum Kündigungsschutz während der Kurzarbeit. Eine Kündigung muss gut begründet sein und bestimmten Voraussetzungen entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass diese FAQs lediglich allgemeine Informationen zu Kurzarbeitsklauseln bieten und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Zweifelsfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.
Vorlage Kurzarbeitsklausel
- 1. Anwendungsbereich und Definitionen
- Diese Kurzarbeitsklausel (im Folgenden „Klausel“ genannt) gilt für alle Arbeitsverhältnisse zwischen dem Arbeitgeber [Name des Arbeitgebers] (im Folgenden „Arbeitgeber“ genannt) und dem Arbeitnehmer [Name des Arbeitnehmers] (im Folgenden „Arbeitnehmer“ genannt).
- Mit „Kurzarbeit“ ist die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls infolge wirtschaftlicher oder betrieblicher Gründe gemeint.
- Als „Arbeitsausfall“ gilt eine vorübergehende Verringerung des Arbeitsvolumens im Unternehmen, die aufgrund von wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen nicht mehr vollständig aufgefangen werden kann.
- 2. Voraussetzungen für Kurzarbeit
-
Die Einführung von Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Kurzarbeit kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- Erheblicher Arbeitsausfall aufgrund von wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen
- Keine zumutbare anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer
- Beantragung der Kurzarbeit bei der zuständigen Behörde und Erfüllung der dortigen Anforderungen
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen innerhalb der vorgegebenen Frist
Die Zustimmung zur Kurzarbeit kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
- 3. Regelung der Arbeitszeit und des Arbeitsentgelts
-
Während der Kurzarbeit gilt Folgendes:
- Die Arbeitszeit wird vorübergehend auf [Anzahl Stunden] Stunden pro Woche reduziert.
- Das Arbeitsentgelt wird entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst.
- Der Arbeitnehmer erhält für die Nichtarbeitstage Kurzarbeitergeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
- 4. Dauer und Beendigung der Kurzarbeit
-
Die Kurzarbeit beginnt am [Datum] und endet vorbehaltlich einer Verlängerung durch den Arbeitgeber oder aufgrund behördlicher Anordnung am [Datum].
Die Kurzarbeit kann vorzeitig beendet werden in folgenden Fällen:
- Wiederherstellung des regulären Arbeitsvolumens im Unternehmen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund anderer Umstände
Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer rechtzeitig über die Beendigung der Kurzarbeit informieren.
- 5. Sonstige Bestimmungen
-
Diese Klausel ist Bestandteil des Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und regelt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Kurzarbeit. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Klausel unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
__________________
[Unterschrift des Arbeitgebers] [Unterschrift des Arbeitnehmers]Datum: [Datum der Unterzeichnung]
Anlage: Muster Antrag auf Kurzarbeitergeld
Anlage: Merkblatt für Arbeitnehmer zur Kurzarbeit