Öffnen – Erbauseinandersetzungsvertrag

Vorlage und Muster für Erbauseinandersetzungsvertrag zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Erbauseinandersetzungsvertrag

Erbauseinandersetzungsvertrag

Im Folgenden wird ein Erbauseinandersetzungsvertrag („Vertrag“) geschlossen

1. Parteien

Die Parteien dieses Vertrages sind:

Erblasser:
[Vor- und Nachname des Erblassers]
Erbe 1:
[Vor- und Nachname des Erben 1]
Erbe 2:
[Vor- und Nachname des Erben 2]
etc.
[Vor- und Nachname der weiteren Erben]

2. Erbfall

Der Erbfall trat am [Datum des Erbfalls] ein.

3. Erbmasse

Die Erbmasse umfasst:

  • [Artikel 1 der Erbmasse]
  • [Artikel 2 der Erbmasse]
  • [etc.]

4. Erbquoten

Die Erbquoten der Erben belaufen sich wie folgt:

  • [Erbe 1]: [Erbquote in Prozent]
  • [Erbe 2]: [Erbquote in Prozent]
  • [etc.]

5. Verteilung der Erbmasse

Die Parteien sind sich einig, dass die Erbmasse wie folgt verteilt wird:

  • [Artikel 1 der Verteilung]
  • [Artikel 2 der Verteilung]
  • [etc.]

6. Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen

Die Parteien verzichten auf sämtliche gegenseitige Pflichtteilsansprüche.

7. Notarielle Beurkundung

Dieser Vertrag wird notariell beurkundet.

8. Rechtswahl und Erfüllungsort

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort ist [Ort].

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen eine wirksame und durchführbare Regelung in sinngemäßer Anwendung des Vertrages zu treffen.

10. Sonstiges

Dieser Vertrag kann nur schriftlich und mit notarieller Beurkundung geändert werden.

_____________________________

[Vor- und Nachname des Erblassers]

_____________________________

[Vor- und Nachname des Erben 1]

_____________________________

[Vor- und Nachname des Erben 2]

etc.

 

Muster und Vorlage für Erbauseinandersetzungsvertrag zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Erbauseinandersetzungsvertrag
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FAQ Erbauseinandersetzungsvertrag

Frage 1: Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist ein Vertrag, der von den Erben eines Verstorbenen geschlossen wird, um die Aufteilung des Nachlasses und die Verteilung der Nachlassgegenstände zu regeln.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einem Erbauseinandersetzungsvertrag enthalten sein?
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag sollte normalerweise die Namen der Erben, eine detaillierte Beschreibung der Nachlassgegenstände, die Art der Aufteilung, etwaige Bedingungen oder Auflagen, die Zahlungsmodalitäten und Regelungen zur Beendigung des Vertrags enthalten.
Frage 3: Sind bestimmte Formvorschriften für einen Erbauseinandersetzungsvertrag erforderlich?
Ja, ein Erbauseinandersetzungsvertrag sollte idealerweise schriftlich abgefasst und von allen Erben unterzeichnet werden. Eine notarielle Beurkundung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Frage 4: Kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag nachträglich geändert werden?
Ja, solange alle beteiligten Erben zustimmen, kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag jederzeit einvernehmlich geändert werden.
Frage 5: Was passiert, wenn ein Erbe den Erbauseinandersetzungsvertrag nicht einhält?
Wenn ein Erbe den Erbauseinandersetzungsvertrag nicht einhält, können die anderen Erben rechtliche Schritte einleiten, um die Durchsetzung des Vertrags zu erwirken oder eine angemessene Kompensation zu erhalten.
Frage 6: Ist es möglich, einen Erbauseinandersetzungsvertrag anzufechten?
Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, einen Erbauseinandersetzungsvertrag anzufechten, zum Beispiel wenn eine Partei unter Druck gesetzt wurde oder wesentliche Informationen verschwiegen wurden.
Frage 7: Können Minderjährige Teil eines Erbauseinandersetzungsvertrags sein?
Normalerweise sollten Minderjährige nicht direkt in einen Erbauseinandersetzungsvertrag einbezogen werden. Stattdessen können ihre Erbansprüche von einem Vormund oder Treuhänder vertreten werden.
Frage 8: Kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag im Nachhinein widerrufen werden?
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann nicht ohne weiteres im Nachhinein widerrufen werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn ein Vertragspartner arglistig getäuscht wurde.
Frage 9: Wann sollte ein Erbauseinandersetzungsvertrag abgeschlossen werden?
Ein Erbauseinandersetzungsvertrag sollte in der Regel unmittelbar nach dem Tod des Erblassers oder sobald alle Erben ermittelt wurden, abgeschlossen werden, um Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.
Frage 10: Brauche ich einen Anwalt zur Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrags?
Es ist empfehlenswert, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Erbauseinandersetzungsvertrag rechtlich wirksam ist und alle auf Ihre individuellen Umstände zugeschnittenen Klauseln und Bestimmungen enthält.