Öffnen – Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte

Vorlage und Muster für Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: [Name des Arbeitgebers]
Anschrift: [Adresse des Arbeitgebers]
Arbeitnehmer: [Name des Arbeitnehmers]
Anschrift: [Adresse des Arbeitnehmers]

2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum] und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

3. Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, [Anzahl] Stunden pro Woche zu arbeiten. Die genauen Arbeitszeiten werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber vereinbart.

4. Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von [Betrag] Euro pro Stunde. Die Vergütung erfolgt monatlich / wöchentlich (bitte auswählen).

5. Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Anzahl] Tage bezahlten Urlaub pro Jahr. Die genaue Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit dem Arbeitgeber.

6. Sonderzahlungen

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld in Höhe von [Betrag]. Die Auszahlung erfolgt [jährlich / monatlich / pro Quartal] (bitte auswählen).

7. Krankheit und Unfall

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Geheimhaltungsverpflichtung

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über alle betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von [Anzahl] Wochen / Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

10. Sonstige Bestimmungen

Alle weiteren Regelungen und Vereinbarungen treffen die Vertragsparteien in einem gesonderten schriftlichen Zusatzvertrag.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Dieser Arbeitsvertrag wird in zwei Ausfertigungen erstellt, je eine für jede Vertragspartei.

Ort, Datum:

Arbeitgeber:Arbeitnehmer:

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Muster und Vorlage für Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte
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FAQ Arbeitsvertrag Minijob für Hausangestellte

Frage 1: Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem regelmäßig und im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient werden. Dieser Betrag ist steuerfrei und es müssen nur geringe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Frage 2: Gilt ein Minijob auch für Hausangestellte?

Ja, Hausangestellte können ebenfalls in einem Minijob beschäftigt werden. Dabei gelten jedoch spezielle Regelungen bezüglich der Anmeldung und der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.

Frage 3: Welche Bestandteile sollten im Arbeitsvertrag für einen Minijob für Hausangestellte enthalten sein?

Der Arbeitsvertrag für einen Minijob für Hausangestellte sollte unter anderem folgende Elemente enthalten:

    1. Vertragsparteien:
    Die Namen und Adressen des Arbeitgebers und des Hausangestellten.
    2. Arbeitszeit:
    Festlegung der wöchentlichen Arbeitsstunden und der Arbeitstage.
    3. Vergütung:
    Festlegung des Stundenlohns oder des monatlichen Gehalts.
    4. Urlaub:
    Regelungen zum Urlaubsanspruch und zur Urlaubsplanung.
    5. Kündigung:
    Regelungen zur Kündigungsfrist und zum Kündigungsschutz.
    6. Verschwiegenheitspflicht:
    Vereinbarung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen über den Arbeitgeber und das Haus.
    7. Sonstige Bestimmungen:
    Weitere individuelle Vereinbarungen, wie etwa Regelungen zur Arbeitskleidung oder zum Umgang mit elektronischen Geräten im Haushalt.

Frage 4: Welche Besonderheiten gelten bei der Anmeldung eines Hausangestellten im Minijob?

Bei der Anmeldung eines Hausangestellten im Minijob müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Zudem müssen die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt werden.

Frage 5: Sind Hausangestellte im Minijob versichert?

Ja, Hausangestellte im Minijob sind grundsätzlich versichert. Allerdings gelten hierbei besondere Regelungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der Versicherungspflicht. Die genauen Details können bei der Minijob-Zentrale erfragt werden.

Frage 6: Haben Hausangestellte im Minijob Anspruch auf Urlaub?

Ja, Hausangestellte im Minijob haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Arbeitszeitumfang und beträgt in der Regel pro Jahr 24 Werktage.

Frage 7: Wie kann ein Minijob für Hausangestellte gekündigt werden?

Ein Minijob für Hausangestellte kann grundsätzlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese muss im Arbeitsvertrag festgelegt sein und kann je nach Dauer der Beschäftigung variieren.

Frage 8: Welche Regelungen gelten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Für Minijobs im privaten Haushalt gelten keine gesetzlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dennoch kann ein Anspruch auf Lohnfortzahlung vertraglich vereinbart werden.

Frage 9: Können Hausangestellte im Minijob weitere Tätigkeiten ausüben?

Ja, grundsätzlich können Hausangestellte im Minijob weitere Tätigkeiten ausüben. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die gesamte wöchentliche Arbeitszeit von 450 Euro nicht überschritten wird.

Frage 10: Gibt es besondere Regelungen für Minijobs im Haushalt von Rentnern?

Nein, es gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie bei Minijobs in anderen Privathaushalten. Rentner können Hausangestellte im Minijob beschäftigen, müssen jedoch wie alle anderen Arbeitgeber die Anmeldung und die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge beachten.